Frage 5 von 261 · BZF-Prüfung

Wer benötigt zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs kein Flugfunkzeugnis?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5

  • D: Betreiber einer Funkstelle mit dem Rufzeichen "RÜCKHOLER"
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