Frage 59 von 261 · BZF-Prüfung

Ein Luftfahrzeug darf den Typ seines Rufzeichens im Sprechfunkverkehr während des Fluges nicht ändern, ausgenommen vorübergehend …

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Richtige Antwort zu Frage 59

  • A: auf Anweisung einer Flugverkehrskontrollstelle im Interesse der Sicherheit
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